Waldbewirtschaftung
Grundsätzlich können sämtliche forstliche Dienstleistungen angeboten werden. In der Umsetzung gerne in Kooperation mit den Basisorganisationen, wobei das forstliche Reviersystem eine zentrale Grundlage darstellt.
Kooperatives Waldbewirtschaftungsmodell der FVS eG
Die Strukturen und Rahmenbedingungen bei den Waldbesitzern haben sich in den letzten Jahren verändert und werden sich sicher weiter verändern. Kommunen haben immer weniger eigene Forstwirte. Private Waldbesitzer leider oft nicht die Ausbildung und Sachkunde, die passenden Maschinen oder schlicht die Zeit ihren Forstbetrieb im Rahmen der nachhaltigen Möglichkeiten zu bewirtschaften.
Gerade im Bereich der Pflegehiebe in jüngeren Beständen, aber auch um die Entwertung im Altholz zu verhindern, ist eine planmäßige Bewirtschaftung notwendig. Deshalb hat die FVS eG gemeinsam mit den Mitgliedern und den Revierleitern ein Modell entwickelt, das die Waldbesitzer bei Bedarf unterstützt. Als „kooperatives Waldbewirtschaftungsmodell FVS eG“ wird diese Möglichkeit seit einigen Jahren den privaten und kommunalen Waldbesitzern angeboten.
kooperatives Waldbewirtschaftungsmodell Kommunen >>
kooperatives Waldbewirtschaftungsmodell Privatwald >>
Selbstwerbung/komplette Übernahme von Einschlägen/Holzhieben
Ergänzenden zu den Möglichkeiten im Rahmen der kooperativen Waldbewirtschaftung, können in der Selbstwerbung auch sämtliche sonst durch die Kooperationspartner geleisteten Arbeiten, weitere Dienstleistungen wie z.B. Hiebsvorbereitung übernommen werden. Auf Wunsch wird ein Komplettangebot erstellt.
Waldpflegeverträge
Bei Abschluss eines Waldpflegevertrages zwischen dem Waldbesitzer und der FVS eG wird der Wald durch forstliches Fachpersonal im Sinne des Waldbesitzers bewirtschaftet. Dabei bleibt der Wald natürlich im Besitz des Eigentümers.
Der Vertrag wird in der Regel auf 10 Jahre abgeschlossen. Zu Beginn der Vertragsdauer wird ein Gutachten von einem unabhängigen Forstsachverständigen erstellt, welches u.a. eine 10 Jahres Planung beinhaltet. Darauf basierend wird eine jährliche Maßnahmenplanung vorgeschlagen und am Jahresende der Vollzug mit dem Waldbesitzer abgesprochen. Selbstverständlich entscheidet der Waldbesitzer, wie sein Wald im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben bewirtschaftet wird.
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